
BEGINNT BEI

Die Reinigung von Fahrzeugen in der Autowaschanlage erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der vor Ort ausgehängten Einfahr-, Bedienungs- und Sicherheitshinweise.
Mit dem Erwerb einer Fahrzeugwäsche und/oder dem Beginn des Waschvorgangs erkennt der Kunde diese Bedingungen als Grundlage des Vertragsverhältnisses an.
Betreiber der Autowaschanlagen ist:
Car Wash Buxtehude GmbH
Ostmoorweg 16
21614 Buxtehude
Die Waschanlage darf grundsätzlich nur mit Fahrzeugen benutzt werden, die aufgrund ihrer Abmessungen, ihres Gewichts, ihrer Bauart und ihres Zustands für die jeweilige Waschanlage geeignet sind.
Die am Standort angegebenen maximal zulässigen Fahrzeugabmessungen und sonstigen technischen Einschränkungen sind zu beachten.
Der Kunde ist verpflichtet, die Bedienungsanleitung und Hinweise des Fahrzeugherstellers zur Benutzung automatischer Fahrzeugwaschanlagen zu beachten. Dies gilt insbesondere für besondere Einstellungen oder einen vom Fahrzeughersteller vorgesehenen Waschstraßen-, Förderband-, Neutral- oder Car-Wash-Modus.
Den Anweisungen des Betriebspersonals sowie den vor Ort angebrachten Einfahr- und Bedienungshinweisen ist Folge zu leisten.
Bei Zweifeln an der Eignung eines Fahrzeugs ist vor Beginn der Fahrzeugwäsche das Betriebspersonal anzusprechen.
Vor Beginn des Waschvorgangs hat der Kunde sicherzustellen, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß für eine automatische Fahrzeugwäsche vorbereitet ist.
Insbesondere sind – soweit für das jeweilige Fahrzeug zutreffend –
· Fenster, Türen, Schiebe- und Faltdächer vollständig zu schließen,
· Tank-, Lade- und Wartungsklappen ordnungsgemäß zu schließen bzw. zu verriegeln, soweit dies konstruktiv möglich und vom Fahrzeughersteller vorgesehen ist,
· Außenspiegel nach Herstellervorgabe anzuklappen,
· Scheibenwischer und automatische Wischfunktionen auszuschalten,
· Regensensoren und andere automatische Funktionen zu deaktivieren, soweit dies für die Fahrzeugwäsche erforderlich ist,
· Antennen einzufahren oder abnehmbare Antennen zu entfernen, soweit dies nach Herstellervorgabe erforderlich ist,
· Dachgepäckträger, Dachboxen, Fahrradträger und sonstige abnehmbare außenliegende Zubehörteile vor der Wäsche zu entfernen,
· lose oder nicht ordnungsgemäß befestigte Fahrzeugteile zu sichern oder vor der Fahrzeugwäsche zu entfernen,
· vorhandene automatische Brems-, Park-, Spurhalte- oder sonstige Assistenzsysteme entsprechend den Vorgaben des Fahrzeugherstellers für die Waschstraßenbenutzung einzustellen bzw. zu deaktivieren.
Der Kunde hat sich insbesondere bei Fahrzeugen mit besonderen technischen Systemen – beispielsweise Elektrofahrzeugen, Fahrzeugen mit automatischer Parkbremse oder automatischen Brems- und Assistenzsystemen – mit der vom Fahrzeughersteller vorgesehenen Vorgehensweise für automatische Fahrzeugwaschanlagen vertraut zu machen.
Der Kunde hat vor Beginn der Wäsche auf besondere oder nachträglich am Fahrzeug vorgenommene Veränderungen hinzuweisen, wenn diese für das Betriebspersonal nicht ohne Weiteres erkennbar sind und die Eignung für die Waschanlage beeinflussen können.
Hierzu zählen insbesondere nicht serienmäßige
· Spoiler und Anbauteile,
· Antennen,
· Zier- und Schutzleisten,
· Dachaufbauten,
· Zusatzscheinwerfer,
· Kameras oder Sensoranbauten,
· Folierungen oder Beklebungen,
· nachträglich montierte Fahrzeugteile sowie
· sonstige außenliegende Zubehörteile.
Nicht ordnungsgemäß befestigte, beschädigte oder für eine automatische Fahrzeugwäsche ungeeignete Anbauten müssen vor der Wäsche entfernt oder ordnungsgemäß gesichert werden.
Ist eine sichere Reinigung nach Einschätzung des Betriebspersonals nicht gewährleistet, kann die Durchführung der Fahrzeugwäsche abgelehnt werden.
Fahrzeuge mit erkennbar losen, beschädigten, korrodierten, gebrochenen oder bereits vorgeschädigten Fahrzeugteilen dürfen nur benutzt werden, wenn hierdurch keine Gefahr für Personen, die Waschanlage oder andere Fahrzeuge entsteht.
Bestehende Beschädigungen oder Besonderheiten, die für die Fahrzeugwäsche relevant sein können, sind dem Betriebspersonal vor Beginn des Waschvorgangs mitzuteilen.
Der Betreiber ist berechtigt, die Fahrzeugwäsche abzulehnen, wenn aufgrund des Zustandes oder der Bauart des Fahrzeugs ein erhöhtes Schadensrisiko besteht.
Während des gesamten Waschvorgangs sind die Anzeigen der Waschanlage sowie die Hinweise des Betriebspersonals zu beachten.
Bei Waschstraßen mit Fördereinrichtung hat der Kunde sicherzustellen, dass das Fahrzeug entsprechend den Einfahrhinweisen und den Vorgaben des Fahrzeugherstellers frei durch die Fördereinrichtung bewegt werden kann.
Lenk-, Brems- oder Fahrmanöver dürfen nur vorgenommen werden, wenn dies durch die Anlage oder das Betriebspersonal ausdrücklich verlangt wird.
Das Aktivieren von Brems-, Park-, Auto-Hold-, Lenk- oder Assistenzsystemen entgegen den Bedienungshinweisen ist zu vermeiden.
Im Gefahrenfall oder bei einer erkennbaren Störung ist den Anweisungen des Betriebspersonals unverzüglich Folge zu leisten.
Der Betreiber haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch eine schuldhafte Verletzung seiner vertraglichen Pflichten, durch eine Fehlfunktion der Waschanlage oder durch schuldhaftes Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
Uneingeschränkt bleibt insbesondere die Haftung
· bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
· für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie
· in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit eine solche Begrenzung gesetzlich zulässig ist.
Ein pauschaler Haftungsausschluss für ordnungsgemäß befestigte und zur Serienausstattung des Fahrzeugs gehörende Fahrzeugteile besteht nicht.
Eine Haftung des Betreibers besteht nicht, soweit ein Schaden nicht auf einer Pflichtverletzung des Betreibers beruht, sondern insbesondere verursacht wurde durch
· bereits vorhandene Beschädigungen oder Materialermüdung,
· Korrosion,
· nicht ordnungsgemäß befestigte Fahrzeugteile,
· unsachgemäß nachgerüstete Fahrzeugteile,
· nicht waschanlagengeeignete nachträgliche An- oder Umbauten,
· eine entgegen den Herstellerangaben vorgenommene Benutzung der Waschanlage,
· die Nichtbeachtung der Einfahr-, Bedienungs- oder Sicherheitshinweise,
· die Nichtbeachtung von Anweisungen des Betriebspersonals
· oder ein sonstiges schuldhaftes Verhalten des Kunden.
Dies gilt nur, soweit der betreffende Umstand für die Entstehung des Schadens tatsächlich ursächlich war.
Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.
Der Betreiber ist nicht verpflichtet, sämtliche konstruktiven Besonderheiten aller auf dem Markt befindlichen Fahrzeugmodelle und Ausstattungsvarianten zu kennen.
Soweit der Betreiber jedoch positive Kenntnis davon hat, dass ein bestimmtes Fahrzeug, eine bestimmte Fahrzeugausführung oder eine bestimmte Ausstattung für die vorhandene Waschanlage ungeeignet ist, kann die Benutzung der Anlage untersagt oder von der Einhaltung besonderer Vorgaben abhängig gemacht werden.
Der Kunde bleibt verpflichtet, die für sein Fahrzeug geltenden Hinweise des Fahrzeugherstellers zur Benutzung automatischer Fahrzeugwaschanlagen einzuhalten.
Der Kunde wird gebeten, das Fahrzeug unmittelbar nach Abschluss des Waschvorgangs auf äußerlich erkennbare Beschädigungen zu überprüfen.
Eine während oder unmittelbar nach der Fahrzeugwäsche festgestellte Beschädigung sollte möglichst vor Verlassen des Betriebsgeländes dem Betriebspersonal gemeldet werden.
Hierdurch soll eine zeitnahe Feststellung und Dokumentation des Schadens ermöglicht werden.
Eine spätere Schadensmeldung führt nicht automatisch zum Verlust gesetzlicher Ansprüche. Dem Kunden obliegt jedoch im Streitfall der Nachweis der jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Der Betreiber ist berechtigt, zur Bearbeitung einer Schadensmeldung Fotos des Fahrzeugs und der betroffenen Fahrzeugbereiche anzufertigen und die für die Schadensbearbeitung erforderlichen Daten aufzunehmen.
Bei technischen Störungen, höherer Gewalt, Stromausfällen oder sonstigen Umständen, die einen sicheren Betrieb der Waschanlage verhindern, ist der Betreiber berechtigt, den Betrieb vorübergehend einzustellen.
Soweit eine bereits bezahlte Fahrzeugwäsche aus diesem Grund nicht oder nicht vollständig erbracht werden kann, erhält der Kunde nach Wahl des Betreibers eine Ersatzwäsche oder die Erstattung des für die nicht erbrachte Leistung entrichteten Entgelts.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses am Standort bzw. an der Kasse oder dem Zahlungsterminal ausgewiesenen Preise.
Das Entgelt für die gewählte Waschleistung ist grundsätzlich vor Beginn des Waschvorgangs fällig.
Gutscheine, Rabattaktionen oder sonstige Vergünstigungen gelten ausschließlich nach Maßgabe der jeweils hierfür bekannt gegebenen Bedingungen.
Der Betreiber bietet eine Kundenkarte zum Erwerb von Waschleistungen an, wahlweise als physische Karte oder als digitale Kundenkarte über eine App bzw. ein Online-Kundenportal.
Die Beantragung der Kundenkarte kann online oder vor Ort erfolgen. Die Abholung der physischen Karte sowie jede Erstaufladung (Mindestbetrag: 20 €) und jede weitere Aufladung erfolgen ausschließlich vor Ort an der Kasse; ein Zahlungsvorgang über die Website oder App findet nicht statt.
Über die digitale Kundenkarte können Guthaben und Waschhistorie eingesehen werden. Der Zugang ist passwortgeschützt und vom Kunden vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
Verlust oder Diebstahl der physischen Kundenkarte sowie der Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung des digitalen Zugangs sind dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen, damit die Karte bzw. der Zugang gesperrt werden kann. Bis zum Eingang der Meldung erfolgte Abbuchungen gehen zulasten des Kunden, es sei denn, den Kunden trifft hieran kein Verschulden.
Das Kartenguthaben kann ausschließlich zur Bezahlung von Waschleistungen des Betreibers eingelöst werden; eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
Für nicht verbrauchtes Guthaben gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Kalenderjahres der Aufladung.
Der Betreiber verkauft Gutscheine für Waschleistungen.
Für Gutscheine gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Gutschein erworben wurde. Eine hiervon abweichende, kürzere Gültigkeitsdauer wird nicht vereinbart.
Der Gutschein kann ausschließlich zur Bezahlung von Waschleistungen des Betreibers eingelöst werden; eine Barauszahlung des Gutscheinwerts ist ausgeschlossen.
Gutscheine sind übertragbar, sofern sie nicht auf eine bestimmte Person ausgestellt wurden.
Das Betriebsgelände wird videoüberwacht, um die Sicherheit von Personen, Fahrzeugen und der Anlage zu gewährleisten sowie Sachbeschädigungen und Diebstählen vorzubeugen. Entsprechende Hinweisschilder sind am Eingang des Betriebsgeländes angebracht.
Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist die in Ziffer 1 genannte Car Wash Buxtehude GmbH. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der Sicherheit von Personen und Eigentum).
Die Aufzeichnungen werden nur so lange gespeichert, wie dies für den genannten Zweck erforderlich ist, und danach routinemäßig gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen oder die Aufklärung eines konkreten Vorfalls eine längere Speicherung erfordert.
Betroffenen stehen die Rechte aus Art. 15 bis 21 DSGVO zu, insbesondere auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch. Für entsprechende Anfragen sowie zu weiteren Datenverarbeitungen, etwa im Zusammenhang mit Website und Kundenkarte, steht die im Impressum genannte Kontaktadresse zur Verfügung; ergänzende Informationen enthält die Datenschutzerklärung des Betreibers unter https://www.carwash-buxtehude.de/datenschutz-carwash/.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gerichtsstand.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die gesetzlichen Regelungen und die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.